Dipl.-Psych. Elisabeth Mick
Psychologische Psychotherapeutin

Bahnhofstraße 37
53359 Rheinbach

Telefon: 02226 - 883 99 53
Mobil: 01579 - 23 47 047
Telefonische Sprechzeiten:
Di. und Do. 13-14h

info@psychotherapie-mick.de
Impressum

Kosten der Psychotherapie

Hier erfahren Sie das Wichtigste über die Kosten einer Psychotherapie bei mir und die Modalitäten der Kostenübernahme bei verschiedenen Krankenversicherungen.

Üblicherweise werden von den Kostenträgern zunächst die Kosten für bis zu fünf Sitzungen übernommen. Diese so genannten probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihrer Anliegen und Therapieziele sowie meines Behandlungsangebots für Sie.

Alle Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Abweichungen hiervon können jederzeit individuell besprochen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen normalerweise die Kosten für eine psy­chotherapeutische Behandlung nur bei Vertragspsycho­therapeuten mit Kassenzulassung. Diese Kassenzulassung habe ich leider nicht.

Wenn Sie aber bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeuten aufgrund der langen Wartezeiten vergeblich versucht haben einen Therapieplatz zu bekommen, eine Behandlung für Sie aber zum jetzigen Zeitpunkt notwendig und dringlich ist, besteht die Möglichkeit einen „Antrag auf Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie“ bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Dies ist möglich, da jeder gesetzlich Versicherte (gemäß SGB V §13 Abs. 3) einen Anspruch auf zeitnahe und fachgerechte psychotherapeutische Behandlung hat (Sicherstellungspflicht). Die meisten gesetzlichen Krankenkassen benötigen hierzu:

  • Ein Protokoll Ihrer vergeblichen Therapeutensuche
  • Ihren formlosen Antrag auf Kostenerstattung
  • Eine Notwendigkeits- / Dringlichkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes
  • Die Bestätigung eines freien Behandlungsplatzes bei mir sowie einen Nachweis meiner Approbation, meiner Fachkunde und meines Arztregistereintrages

Da gesetzliche Krankenkassen das „Kostenerstattungsverfahren“ sehr unterschiedlich handhaben, informieren Sie sich bitte vorab telefonisch bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie die Antragstellung erfolgversprechend ist.
Bewilligt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kostenerstattung, so werden die Leistungen von der Krankenkasse in derselben Höhe übernommen wie bei einer vertragsärztlichen Praxis. Für Sie entstehen dann keine privaten Kosten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkassen erst dann die Kosten übernehmen, wenn sie ihre schriftliche Zustimmung gegeben haben.

Das genaue Vorgehen bespreche ich gerne nochmal mit Ihnen persönlich und bin Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat außerdem einen sehr hilfreichen Flyer erstellt, in der die einzelnen Schritte des Kostenerstattungsverfahrens sowie die rechtliche Grundlage erläutert sind.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel problemlos die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir.

Je nach individuellen Vertragsbedingungen und Tarifen kann der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen aber variieren. Darüber hinaus können weitere Unter­schie­de in Bezug auf das Beantragungs­ver­fahren und die dazu notwendigen Formulare bestehen. Es gibt sogar einige ältere Tarife, die nur die Psychotherapie durch einen ärztlichen Psychotherapeuten erstatten.

Deshalb empfehle ich Ihnen in Ihrem Interesse, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu den übernommenen Leistungen bei Durchfüh­rung einer Verhaltenstherapie durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin zu informieren und gegebenenfalls die notwendigen Formulare für die Beantragung anzufordern.

Die Abrechnung meines Honorars erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gerne können Sie sich bei offenen Fragen jederzeit an mich wenden.

Beihilfe

Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen übernehmen für Beamte, Soldaten, Richter und deren Angehörige einen Anteil der Behandlungskosten für Psychotherapie, sofern innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den behandelnden Thera­peuten erstellt wird. Den verbleibenden Anteil der Kosten müssen Beihilfeberechtigte (falls Sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben) selbst tragen.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Formulare zur Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Beihilfestelle.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn die zu behandelnde Symptomatik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist beispielsweise bei psychischen Traumatisierungen (nach Arbeitsunfällen oder Unfällen auf Arbeitswegen) der Fall. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Berufs­genossenschaft nach den Bedingungen.

Selbstzahler

Gelegentlich kann es für Patienten vorteilhaft sein, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Die Behandlung kann dann sofort und ohne bürokratische Formalitäten begonnen werden und wird bei der Krankenkasse oder Beihilfe nicht aktenkundig. Dies kann sich bei einem geplanten Wechsel der Krankenkasse, einer bevorstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen.

Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an, die ich im Vorfeld gerne mit Ihnen bespreche.

Die entstandenen Kosten können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Coaching und Beratung

Die Kosten für eine psychologische Beratung bzw. ein Coaching werden von Krankenkassen und Beihilfestellen grundsätzlich nicht übernommen. Die entstehenden Kosten müssen Sie selbst tragen. Je nach Art und Umfang Ihrer Ziele und Anliegen vereinbare ich mit Ihnen individuell die Kosten, angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).